Zur Ökonomie des Schachs III: Das Recht im Schach PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 23. Juli 2011 um 21:08 Uhr Geschrieben von: Fjodor Schäfer
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Zur Ökonomie des Schachs III: Das Recht im Schach
Der Rechtsraum
Die Wahrheitspolitik im Schach
Zur Funktion des schlechten Gewissens
Über die Ungerechtigkeit des Mitleids
Anwendugsbeispiel: Rauchen während des Spielbetriebs
Das Opfer für den Vereinsgott
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Der dritte Teil der Aufsatzreihe widmet sich schließlich der Gerechtigkeit im Schach. Die Aufsätze schrieb ich alle in dem Bestreben, durch eine theoretische Sprechweise eine Bewertungsebene zu finden, von der man aus Probleme im Schach beschreiben und auch objektiv beurteilen kann. In diesem Beitrag werden zwei beispielhafte Schwerpunkte thematisiert. Das eine ist die Entscheidung darüber, ob im Spielbetrieb geraucht werden darf und das andere ist der Götzendienst im Vereinsleben. Um bis dahin zu gelangen, ist es zunächst notwendig, einige Begriffe wie Recht, Unrecht oder Gerechtigkeit zu erklären.

 

 

Bisherige Begriffe

 

  • Zeit: eine geschenkte Ressource

  • Profit: Zuwachs von jeglichen Formen des Kapitals (= Machterwerb), die sich in der Stabilisierung der Person ausdrücken (Wie ein Nicht-Spieler vom Erfolg von Spielern profitiert, ist hier beschrieben.)

  • Leistungsvermögen (z.B. Spielstärke, Organisationstalent): ein von einer Person ausgebautes Produktionssystem zur Akkumulation von spezifischem Kapital

  • Preis: erworbene Größe zur Festlegung des Leistungsvermögens (sowohl im Schachspiel, als auch in der Vereins- oder Verbandsarbeit: Positionen)

  • Markt (auch Feld): ein Austragungsort für Kapital- und Güterverkehr, das wiederrum konventionelle Gesetzmäßigkeiten besitzt, um sich von anderen Feldern abzugrenzen (Vereinsmeisterschaft, Landesmeisterschaft, Deutscher Schachbund usw.)

  • Marktwert/-preis: spezielle Form des Preises, die nur innerhalb eines bestimmten Feldes berechenbar ist; z.B. Titel (symbolisch), Wertungszahlen (numerisch)

  • Währung: die vom Markt gewährte einheitliche Bemessungsgrundlage eines Preises (Stadtmeister, Landesmeister, DWZ usw.), das nur innerhalb des Feldes rechtliche Gültigung besitzt.

  • Ziele: Verpflichtende Forderungen (Schulden), die in irgendeiner Form (z.B. Schuldgefühle) abbezahlt werden müssen

 

 



Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 23. Juli 2011 um 22:13 Uhr
 

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